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Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Titel: Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg
Normgeber: Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung: GOLReg,BB
Gliederungs-Nr.: 1101-1
Normtyp: Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg

Vom 4. Juli 2000 (GVBl. II S. 242)

Zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28. März 2011 (GVBl. II Nr. 16)

Auf Grund des Artikels 90 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 (GVBl. I S. 298) hat die Landesregierung folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Die nachfolgend verwendeten Personen-, Funktions-, Status- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. 
Der Ministerpräsident 
  
Richtlinien der Regierungspolitik1
Leitung der Geschäfte der Landesregierung2
Unterrichtung des Ministerpräsidenten3
Staatskanzlei4
Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund5
Übertragung von Rechten des Ministerpräsidenten6
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten7
  
II. 
Die Minister 
  
Eigenverantwortlichkeit der Minister8
Geschäftsbereiche, Beteiligung9
Vertretung der Minister10
Abwesenheit11
  
III. 
Die Landesregierung 
  
Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung12
Vorherige Beratung13
Tagesordnung, Kabinenvorbereitung14
Anberaumung der Sitzungen15
Teilnahme an den Sitzungen16
Durchführung der Sitzungen17
Beschlussfähigkeit18
Abstimmung19
Widerspruch gegen Beschlüsse20
Festlegung der Beschlüsse21
Vertraulicher Charakter der Beratungen22
Einheitliche Vertretung23
Unterrichtung des Landtages24
Niederschriften25
Auslegung der Geschäftsordnung26
(weggefallen)27
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten28