Geistiges Eigentum
Nicht zusammenhängend gesetzlich geregelt.
Oberbegriff der Immaterialgüter.
Geistiges Eigentum ist eine individuelle Leistung, mit der Folge, dass der Inhaber andere von der unberechtigten Nutzung ausschließen kann. Die Güter des geistigen Eigentums werden auch Immaterialgüter genannt.
Bestimmte Güter des geistigen Eigentums entstehen automatisch (Urheberrecht), andere erfordern eine Registrierung (Patent). Geistige Werke werden nach einer bestimmten Zeit zum Eigentum der Allgemeinheit.
Der Schutz des geistigen Eigentums erfolgt u.a. durch die folgenden Gesetze (Immaterialgüterrechte):
Sortenschutzgesetz
Grundsätzlich gehören auch Geschäftsgeheimnisse zum geistigen Eigentum. Der Schutz ist jedoch nicht spezialgesetzlich geregelt.
ArbeitnehmererfindungGeografische HerkunftsangabenGeschäftliche BezeichnungKennzeichenschutzMarkeMarkengesetzPatentUrheberrecht
http://www.ip.mpg.de (Internetauftritt der Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum)
http://www.wipo.int (Internetauftritt der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Eisfeld/Pahlow: Grundlagen und Grundfragen des Geistigen Eigentums; 1. Auflage 2008
Heydn: Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums; 1. Auflage 2009
