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Gaststättengesetz
Bundesrecht
Titel: Gaststättengesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GaststättenG
Gliederungs-Nr.: 7130-1
Normtyp: Gesetz

Gaststättengesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Gaststättengewerbe1
Erlaubnis2
Inhalt der Erlaubnis3
Versagungsgründe4
Auflagen5
Ausschank alkoholfreier Getränke6
Nebenleistungen7
Erlöschen der Erlaubnis8
Stellvertretungserlaubnis9
Weiterführung des Gewerbes10
Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis11
Gestattung12
(weggefallen)13
Straußwirtschaften14
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
Sperrzeit18
Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke19
Allgemeine Verbote20
Beschäftigte Personen21
Auskunft und Nachschau22
Vereine und Gesellschaften23
Realgewerbeberechtigung24
Anwendungsbereich25
Sonderregelung26
(weggefallen)27
Ordnungswidrigkeiten28
(weggefallen)29
Zuständigkeit und Verfahren30
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung31
Erprobungsklausel32
(Änderung anderer Vorschriften)33
Übergangsvorschriften34
(weggefallen)35
(Änderung anderer Vorschriften)36
(weggefallen)37
(Inkrafttreten)38