Rechtswörterbuch

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Führerschein - International

 Normen 

§ 25a f. FeV

 Information 

Der Begriff "Internationaler Führerschein" wird in zwei Bedeutungen gebraucht:

  1. a)

    Der Internationale Führerschein als supranationales Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis in einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Der Internationale Führerschein ist ein Dokument, das der jeweiligen Verkehrsüberwachungsperson die Feststellung erleichtern soll, ob der ausländische Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Grundlage des internationalen Führerscheins ist immer die Berechtigung für eine nationale Fahrerlaubnis.

    Ein deutscher Fahrer benötigt den Internationalen Führerschein, wenn er ein Fahrzeug in einem Land außerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums führen möchte.

    In mehr als 50 Staaten dient der Internationale Führerschein für den ausländischen Fahrzeugführer als Nachweis der Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist mehrsprachig ausgestellt und jeweils drei Jahre lang gültig. Ausstellungsbehörde in Deutschland ist das Straßenverkehrsamt.

  2. b)

    Der Internationale Führerschein im Sinne einer ausländischen Fahrerlaubnis

 Siehe auch 

Fahrerlaubnis - Erteilung

Fahrerlaubnis - International

Fahrerlaubnis - Verlust

Fahrerlaubnis auf Probe

Fahruntüchtigkeit

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht; 5. Auflage 2014

Kalus: Fahrerlaubnisrecht in der Praxis; 2. Auflage 2013