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Frauenfördergesetz (FrFG)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Frauenfördergesetz (FrFG)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: FrFG
Gliederungs-Nr.: 15.2
Normtyp: Gesetz

Frauenfördergesetz (FrFG)

In der Fassung vom 27.  Mai 1997 (GVBl. LSA S. 516)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zielsetzung1
Geltungsbereich2
  
Abschnitt 2 
  
Stellenausschreibung3
Stellenbesetzung4
Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Beförderung, Höhergruppierung5
Ausbildung6
Fort- und Weiterbildung7
Personalabbau7a
  
Abschnitt 3 
  
Arbeitszeit8
Beurlaubung9
  
Abschnitt 4 
Gremien 
  
Vertretung von Frauen und Männern in Gremien10
Berufung in Gremien innerhalb des Landes, Vorschlagsrecht11
Berufung in Gremien außerhalb des Landes, Entsendung12
Durchführungsbestimmungen13
  
Abschnitt 5 
Gleichstellungsbeauftragte 
  
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte14
Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den obersten Landesbehörden15
Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landesverwaltungsamt16
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte17
Aufgaben und Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten18
Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen18a
Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen19
  
Abschnitt 6 
Frauenförderplan 
  
Frauenförderplan20
  
Abschnitt 6a 
  
(weggefallen)20a
Staatliche Leistungsgewährung20b
  
Abschnitt 7 
  
Berichterstattung und Fortschreibung21
In-Kraft-Treten22