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Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: FlüAG
Gliederungs-Nr.: 24
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)

Vom 28. Februar 2003 (GV. NRW. S. 93)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1182)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgabe1
Personenkreis2
Zuweisung3
Monatliche pauschalierte Landeszuweisung4
Kostenpauschalen4a
Außergewöhnliche Krankheitskosten4b
Kostenerstattung5
Datenschutz5a
Unterrichtungs- und Weisungsrecht6
Aufsichtsbehörden7
Inkrafttreten8