Fiskalische Hilfsgeschäfte
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Fiskalische Hilfsgeschäfte sind eine Unterform des fiskalischen Handelns.
Als fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Bedarfsdeckung der öffentlichen Verwaltung bezeichnet.
Beispiele:
Einkauf von Fahrzeugen, Materialien jeglicher Art, Auftragsvergabe, Einstellung von Arbeitern und Angestellten (nicht Beamten!)
Sie dienen nur mittelbar der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Privatrecht.
Siehe auch
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Terwiesche: Handbuch des Fachanwalts Verwaltungsrecht; 2. Auflage 2012