Rechtswörterbuch

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Fiskalische Hilfsgeschäfte

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Fiskalische Hilfsgeschäfte sind eine Unterform des fiskalischen Handelns.

Als fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Bedarfsdeckung der öffentlichen Verwaltung bezeichnet.

Beispiele:

Einkauf von Fahrzeugen, Materialien jeglicher Art, Auftragsvergabe, Einstellung von Arbeitern und Angestellten (nicht Beamten!)

Sie dienen nur mittelbar der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Privatrecht.

 Siehe auch 

Fiskalisches Handeln

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Public Private Partnership

Verwaltungshandeln - intern

Verwaltungsprivatrecht

Terwiesche: Handbuch des Fachanwalts Verwaltungsrecht; 2. Auflage 2012