Fax
Gesetzlich nicht geregelt.
Die Versendung von Schriftstücken per Fax gehört zu den gängigsten Kommunikationsformen. Voraussetzung der Verwendung von Faxen im Rechtsverkehr ist, dass der Verfasser erkennbar ist und der Inhalt des Textes lesbar. Nach der Rechtsprechung können unter diesen Voraussetzungen auch bestimmende Schriftsätze an das Gericht gefaxt werden. Die Originalunterschrift muss dabei in Kopie erkennbar sein.
Bei der Übermittlung des Faxes erfolgt der Zugang erst mit dem vollständigen Ausdruck der letzten Seite sowie der darauf enthaltenen Unterschrift. Bei fristgebundenen Erklärungen ist der gesamte Schriftsatz verspätet, wenn nicht auch der letzte Teil einschließlich der Unterschrift innerhalb der Frist ausgedruckt wird.
Nicht möglich ist das Faxen eines Mahnantrages.
Bei der Übersendung eines bestimmenden Schriftsatzes als Fax verlangt die Rechtsprechung (BGH 10.10.2006 - XI ZB 40/05) weiterhin die eigenhändige Unterschrift des Rechtsanwalts auf dem Fax. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schriftsatz online übersandt wurde. In diesen Fällen ist das Einscannen der Unterschrift ausreichend.
Die Frage, inwieweit der Zugang des Schriftstücks bei der Übersendung per Fax bewiesen werden kann, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt:
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14.08.2002 - 5 AZR 169/01) gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen.
Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu. Ebenso urteilten einige Oberlandesgerichte.
Diese Ansicht wird wiederum nicht von anderen Gerichten, insbesondere dem BGH, geteilt. Nach ihrer Ansicht kommt Sendeprotokollen eine Indizwirkung des Zugangs zu.
BGH 01.03.2005 - VI ZB 65/04 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fax an ein unzuständiges Gericht)
BGH 25.11.2004 - VII ZR 320/03 (Keine Haftung des Rechtsanwalts bei ungewöhnlich langer Übermittlungsdauer )
BGH 23.11.2004 - XI ZB 4/04 (Papierstau im Faxgerät des Gerichts)
BGH 22.06.2004 - VI ZB 10/04 (Vergessene Faxsendung)
Gregor: Der OK-Vermerk des Telefaxsendeprotokolls als Zugangsnachweis; NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 2005, 2885
Hoeren: Die Ahndung unlauterer Faxwerbung durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekomminikation; NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 2002, 1521
Stendal: Beweisbarkeit der form- und fristgemäßen Übermittlung durch Telefaxgeräte; NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 2004, 3296
