Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Ethikunterricht

 Normen 

Art. 7 GG

 Information 

Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 GG in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

Als Ergänzungs- bzw. Alternativangebot haben einige (insbesondere neue) Bundesländer den Ethikunterricht eingeführt. Nach neuer Rsp des Bundesverfassungsgericht muss Ethik weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet werden. Der Unterricht soll der Vermittlung essenzieller und unerlässlicher Grundwerte dienen.

 Siehe auch 

Bekenntnisfreiheit

Freiheit der Religionsausübung

BVerwG 17.06.1998 - 6 C 11/97 (Anforderungen an den Ethikunterricht)

Heckmann: Verfassungsmäßigkeit des Ethikunterrichts; JuS (Juristische Schulung) 1999, 228

Renck: Bekenntnisunterricht und Ethikunterricht; NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) 1999, 713