Rechtswörterbuch

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Erwerbsunfähigkeitsrente

 Normen 

§ 241 SGB VI

 Information 

Ehemalige Form der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist mit Ablauf des 31.12.2000 entfallen. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits stattgegebene Renten wurden von der Gesetzesänderung nicht berührt. Rechtsgrundlage ist § 241 SGB VI.

 Siehe auch 

Altersteilzeit

Altersrente

Berufsunfähigkeitsrente

Frühverrentung

Rentenarten

Rentenversicherungsträger

Teilrente

Verminderte Erwerbsfähigkeit

BSG 22.02.1995 - 4 RA 31/94

BSG 17.12.1991 - 13/5 RJ 73/90

BSG 13.05.1986 - 4a RJ 31/85

BSG 30.04.1981 - 11 RA 32/80