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Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EnVKG
Gliederungs-Nr.: 754-25
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen
(Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

Vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Neu in Verkehr gebrachte Produkte 
  
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen3
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen4
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung5
Marktüberwachungskonzept6
Vermutungswirkung7
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen8
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen9
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten10
Meldeverfahren11
Berichtspflichten12
Beauftragte Stelle13
Aufgaben der beauftragten Stelle14
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung15
  
Abschnitt 3 
Gebrauchte Produkte 
  
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung16
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung17
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung18
Kostenfreiheit und Duldungspflicht19
  
Anlagen 
  
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019Anlage 2
Zeitliche Vorgabe zur EtikettierungAnlage 3
Poster zum EnergiekostenvergleichAnlage 4
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070)