Rechtswörterbuch

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Elektronische Verwaltung

 Normen 

EGovG

ERVV

Gesetzesbegründung BT-Drucks. 17/13948

 Information 

1. Allgemein

E-Government ist die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regierungen und Verwaltungen (Government) mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.

Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) soll durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtert werden. Das Gesetz soll dadurch über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Die wesentlichen Regelungen des EGovG sind:

  • Die Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs und zusätzlich eines De-Mail-Zugangs.

  • Die Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren.

  • Die Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter.

  • Die Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens.

  • Die Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen.

  • Die Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data").

Beachte: Sofern im Rahmen der elektronischen Verwaltung die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann, ist diese von der allgemeinen elektronischen Form zu unterscheiden. Die elektronische Verwaltung verlangt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Siehe insofern die Regelungen in § 3a VwVfG, § 36a SGB I.

Zu dem in § 8 EGovG geregelten Recht auf Einsicht in eine elektronische Akte siehe den Beitrag "Akteneinsicht - Verwaltungsrecht".

2. Besonderes elektronisches Behördenpostfach (EGVP)

Hinter dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP verbirgt sich eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.

Rechtsgrundlage der technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ist die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV.

Die elektronische Aktenführung bei den Gerichten ist derzeit noch freiwillig, die vollständige Digitalisierung wird vorbereitet.

3. eID-Karte

Der Nachweis der Identität kann im Rahmen der elektronischen Verwaltung sowohl für Deutsche als auch für sonstige Unionsbürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit der eID-Karte (Unionsbürger - elektronischer Identitätsnachweis) geführt werden.

Mit der Online-Ausweisfunktion können Bürger digitale Verwaltungsleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen.

 Siehe auch 

Fax

Formmangel - Heilung

Formvorschriften

Signatur

Textform

Beckermann: Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung. Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2017, 745

Habammer/Denkhaus: Das E-Government-Gesetz des Bundes. Inhalt und erste Bewertung: Gelungener Rechtsrahmen für elektronische Verwaltung?; MultiMedia und Recht - MMR 2013, 358

Roßnagel: Auf dem Weg zur elektronischen Verwaltung - Das E-Government-Gesetz; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2013, 2710