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Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Bundesrecht
Titel: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EBO
Gliederungs-Nr.: 933-10
Normtyp: Rechtsverordnung

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

Vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. April 2019 (BGBl. I S. 479)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 225), geändert durch das Gesetz vom 1. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1161), in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens vom 28. September 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 654) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Allgemeine Anforderungen2
Ausnahmen, Genehmigungen3
Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken3a
  
Zweiter Abschnitt 
Bahnanlagen 
  
Begriffserklärungen4
Spurweite5
Gleisbogen6
Gleisneigung7
Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke8
Regellichtraum9
Gleisabstand10
Bahnübergänge11
Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen12
Bahnsteige, Rampen13
Signale und Weichen14
Streckenblock, Zugbeeinflussung15
Fernmeldeanlagen16
Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen17
  
Dritter Abschnitt 
Fahrzeuge 
  
Einteilung, Begriffserklärungen18
Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit19
(weggefallen)20
Räder und Radsätze21
Begrenzung der Fahrzeuge22
Bremsen23
Zug- und Stoßeinrichtungen24
Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden25
(weggefallen)26
(weggefallen)27
Ausrüstung und Anschriften28
(weggefallen)29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge32
Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge33
  
Vierter Abschnitt 
Bahnbetrieb 
  
Begriff, Art und Länge der Züge34
Bremsen der Züge35
Zusammenstellen der Züge36
Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung37
Fahrordnung38
Zugfolge39
Fahrgeschwindigkeit40
(weggefallen)41
Rangieren, Hemmschuhe42
Sichern stillstehender Fahrzeuge43
(weggefallen)44
Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge45
(weggefallen)46
  
Fünfter Abschnitt 
Personal 
  
Betriebsbeamte47
Anforderungen an Betriebsbeamte48
(weggefallen)49
(weggefallen)50
(weggefallen)51
(weggefallen)52
(weggefallen)53
Ausbildung, Prüfung54
  
Sechster Abschnitt 
Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen 
  
(weggefallen)55
(weggefallen)56
(weggefallen)57
(weggefallen)58
(weggefallen)59
(weggefallen)60
(weggefallen)61
Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge62
Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen63
Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen64
Eisenbahnbedienstete64a
Ordnungswidrigkeiten64b
  
Siebter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelung65
Inkrafttreten66
  
Anlagen 
  
 Anlage 1
Ermittlung der GrenzlinieAnlage 2
Ermittlung der Grenzlinie bei OberleitungAnlage 3
GleisabstandAnlage 4
- Anlage 5
Räder und RadsätzeAnlage 6
Bezugslinie G1Anlage 7
Bezugslinie G2Anlage 8
Einschränkung der FahrzeugmaßeAnlage 9
Zug- und StoßeinrichtungenAnlage 10
Freizuhaltende Räume an den FahrzeugendenAnlage 11
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.