Rechtswörterbuch

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Eigentumserwerb

 Normen 

§ 873 BGB

§ 925 BGB

§ 937 BGB

§ 946 BGB

§ 950 BGB

§§ 958 ff. BGB

§ 965 ff. BGB

§§ 929 ff. BGB

 Information 

Eigentum kann erworben werden durch

  • Verfügungsgeschäft:

    Regelungen bezüglich des Erwerbs durch Verfügungsgeschäft enthalten die §§ 929 ff. BGB, §§ 925,873 BGB.

  • Hoheitsakt:

    Bei der Versteigerung gepfändeter Sachen erfolgt der Eigentumserwerb durch hoheitlichen Zuschlag.

  • Kraft Gesetzes:

    Beispiel:

    • gutgläubiger Erwerb

    • Ersitzung gemäß § 937 BGB

    • Verbindung mit Grundstück gemäß § 946 BGB

    • Verarbeitung gemäß § 950 BGB

    • Herrenlosigkeit gemäß §§ 958 ff. BGB

    • Fund gemäß §§ 965 ff. BGB

      Das BVerwG hat die Anforderungen an den Beweis eines Funds festgelegt (BVerwG 26.04.2018 - 3 C 24/16):

      "Das Fundrecht zielt darauf, der Gefahr eines dauerhaften Verlustes von Sachen zu begegnen, und schützt so das Eigentum. Entsprechend haben die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Fundbehörden eine polizeirechtliche Ausrichtung. Das gebietet, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Fundsache ausreichen zu lassen. Dem entspricht der in einer Fundsituation typischerweise bestehende Beweisnotstand. Die Eigentumsvermutung des Besitzes (§ 1006 BGB) greift nicht und auch sonst fehlt es regelmäßig an Anhaltspunkten, auf deren Grundlage sich Eigentum belastbar feststellen ließe. Sollen Sinn und Zweck des Fundrechts nicht unterlaufen werden, ist dem beweisrechtlich Rechnung zu tragen. Es bedarf daher keines Eigentumsnachweises (...). Vielmehr ist von einer Fundsache schon dann auszugehen, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann."

      Das Fundrecht ist auch auf gefundene Tiere anwendbar. Siehe insofern den Beitrag "Aussetzen von Tieren".

Der Eigentumserwerb eines Minderjährigen oder einer sonstigen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Person unterliegt Besonderheiten.

 Siehe auch 

Abhandenkommen von Sachen

Aneignung

Anwartschaft

Dereliktion

Grundstückskaufvertrag

Miteigentum

Sachenrechtsbereinigung

Verbindung

Verfügungsgeschäft

Vermischung

Frahm: Der Eigentumserwerb an Kraftfahrzeugen; Juristische Schulung - JuS 2008, 14

Jerger/Bühler: Rechte des Käufers eines abhandengekommenen Fahrzeugs; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2017, 2789

Kesseler: Vormerkungsgestützter Eigentumserwerb im Zwangsversteigerungsverfahren; Deutsche Notars-Zeitung - DNotZ 2010, 404

Senne/Wohlmann: Die Grundtatbestände des Eigentumserwerbs im internationalen Vergleich - Deutschland, Niederlande, Schweiz, Frankreich; Juristische Ausbildung - JA 2000, 810

Schreiber: Der Eigentumserwerb an Grundstücksbestandteilen; Jura 2006, 113

Schreiber: Eigentumserwerb an abhanden gekommenen Sachen; Jura 2004, 238

Süß: Der gesetzliche Erwerb des Eigentums an Mobilien. Ein Überblick über gesetzliche Zuordnungswertungen; Jura 2011, 81

Ulrich: Eigentumserwerb bei Verwertung von verpfändeten Geschäftsanteilen, GmbH-Rundschau - GmbHR 2011, 101

Vogel: Eigentumserwerb an einem unterschlagenen Kfz bei Auftreten des Veräußerers unter dem Namen des Eigentümers (Anmerkung zu BGH, U. v. 01.03.2013 - V ZR 92/12); Jura 2014, 419