E-Mail

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

1. Allgemein

Die durch E-Mail versandten Informationen sind grundsätzlich weder vor Veränderungen noch vor unbefugter Einsicht geschützt.

Möchte ein Rechtsanwalt oder eine ähnliche, zur Verschwiegenheit verpflichtete Person mit E-Mails arbeiten, so sollte er sich die Benutzung dieses Kommunikationsweges von dem jeweiligem Mandaten schriftlich genehmigen lassen.

Durch das Versenden einer einfachen, d.h. ungeschützten E-Mail kann nach der Rechtsprechung weder der Inhalt noch der Absender bewiesen werden. Anders ist dies, wenn die E-Mail durch eine Signatur gesichert ist.

Eine E-Mail genügt den Anforderungen einer Textform. Sie kann mit einer Signatur vor einer unbefugten Einsichtnahme oder Veränderung geschützt werden.

Die Zulässigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme einer E-Mail entspricht den Anforderungen an das Fernmeldegeheimnis (BVerfG 16.06.2009 - 2 BvR 902/06).

2. Beweiswert

Es ist zulässig, den Zugang einer E-Mail zu bestreiten, da grundsätzlich nicht auszuschließen ist, dass eine Mail z.B. versehentlich vom Spam-Filter gelöscht wird.

Wer jedoch einem Vertragspartner seine E-Mail-Adresse nennt, muss damit rechnen, dass diese für die Übersendung von Mitteilungen genutzt wird. Wenn der Vertragspartner seinen Mail-Account nicht öffnet und/oder seine Mails nicht abruft und nicht liest, kommt das einer Zugangsvereitelung gleich (OLG Düsseldorf 26.03.2009 - I-7 U 28/08).

Angesichts der Tatsache, dass der Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist hat, besteht in der Praxis seitens der Verbraucher kein Bedürfnis, sich durch Bestreiten des Vertragsschlusses wieder vom Vertrag zu lösen.

3. De-Mail

Mit dem De-Mail-Dienst wurden die Vorteile der E-Mail mit einem höheren Sicherheits- und Datenschutzstandard verbunden.

4. E-Postbrief

Mit dem E-Postbrief (http://www.e-postbrief.de) können Schriftstücke mit dem PC erstellt, versendet und empfangen werden. Unterhält der Empfänger keinen elektronischen Briefkasten, wird das Schriftstück durch die Post ausgedruckt und konventionell zugestellt (Hybridbrief).

Voraussetzungen sind ein Internetzugang, eine Registrierung sowie die Identifizierung des Nutzers in einer Postfiliale.

Das Versenden eines E-Postbriefs erfüllt weder die Anforderungen der Schriftform noch der elektronischen Form.

 Siehe auch 

Härting: Beschlagnahme und Archivierung von Mails. E-Mail zwischen Telekommunikation, Datensatz und elektronischer Post; Computer und Recht - CR 2009, 581

Koch: Haftung für die Weiterverbreitung von Viren durch E-Mails; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2004, 801

Polenz/Thomsen: Internet- und E-Mail-Nutzung; Datenschutz und Datensicherheit - DuD 2010, 614

Roßnagel: Der Beweiswert von E-Mail; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2003, 1209

Schulz: Datenschutz beim E-Postbrief; Datenschutz und Datensicherheit - DuD 2011, 263