Rechtswörterbuch

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E-Commerce - Widerrufsrecht

 Normen 

§ 355 BGB

§ 312g BGB

 Information 

Das Recht einen im Wege des E-Commerce abgeschlossenen Vertrag ggf. zu widerrufen, bestimmt sich nach der Art des Vertragspartners:

 Siehe auch 

E-Commerce

Fernabsatzvertrag

Verbrauchsgüterkaufvertrag

BGH 29.04.2010 - I ZR 66/08 (Speicherungsmöglichkeit reicht nicht aus)

Coester-Waltjen: Rücktritt und Widerruf - Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Jura 2009, 820

Wendehorst: Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2014, 577