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Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Bundesrecht
Titel: Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: 3. BtÄndG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2286) 

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit2
Inkrafttreten3