Suche nach "RVG"
Zeige Treffer 1 bis 20 von 913
1. RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. März 2013 (BGBl. I S. 434 ...
2. § 1 RVG, Geltungsbereich
(1) 1 Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz. 2 Dies gilt auch für eine ...
3. § 3a RVG, Vergütungsvereinbarung
(1) 1 Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2 Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit ...
4. § 4 RVG, Erfolgsunabhängige Vergütung
(1) 1 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2 Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und ...
5. § 4a RVG, Erfolgshonorar
(1) 1 Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der ...
6. § 6 RVG, Mehrere Rechtsanwälte
Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.
7. § 7 RVG, Mehrere Auftraggeber
(1) Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren nur einmal. (2) 1 Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren ...
8. § 9 RVG, Vorschuss
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
9. § 10 RVG, Berechnung
(1) 1 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur auf Grund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. 2 Der Lauf der Verjährungsfrist ...
10. § 13 RVG, Wertgebühren
(1) 1 Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro 25 Euro. 2 Die Gebühr erhöht ...
11. § 14 RVG, Rahmengebühren
(1) 1 Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ...
12. § 16 RVG, Dieselbe Angelegenheit
Dieselbe Angelegenheit sind 1. das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und jedes Verwaltungsverfahren ...
13. § 17 RVG, Verschiedene Angelegenheiten
Verschiedene Angelegenheiten sind 1. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das ...
14. § 18 RVG, Besondere Angelegenheiten
(1) Besondere Angelegenheiten sind 1. jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers; dies gilt entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren ...
15. § 20 RVG, Verweisung, Abgabe
1 Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Gericht ...
16. § 22 RVG, Grundsatz
(1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. (2) 1 Der Wert beträgt in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro, soweit durch Gesetz ...
17. § 23 RVG, Allgemeine Wertvorschrift
(1) 1 Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. 2
18. § 41 RVG, Prozesspfleger
1 Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung dem Beklagten als Vertreter bestellt ist, kann von diesem die Vergütung eines zum ...
19. § 47 RVG, Vorschuss
(1) 1 Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich ...
20. § 60 RVG, Übergangsvorschrift
(1) 1 Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem ...
