Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG)
- §§ 1 - 2a, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
- §§ 3 - 5a, Zweiter Abschnitt - Landschaftsplanung
- §§ 6 - 10, Dritter Abschnitt - Allgemeine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- §§ 11 - 26, Vierter Abschnitt - Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- §§ 26a - 26c, Fünfter Abschnitt - Aufbau und Schutz des Europäischen Netzes "Natura 2000"
- §§ 27 - 33, Sechster Abschnitt - Schutz und Pflege wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere
- §§ 34 - 35, Siebter Abschnitt - Erholung in der freien Natur
- §§ 36 - 46, Achter Abschnitt - Behörden und Einrichtungen
- §§ 47 - 53, Neunter Abschnitt - Beschränkung von Rechten
- §§ 54 - 56b, Zehnter Abschnitt - Ahndungsvorschriften
- §§ 57 - 62, Elfter Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen
