Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
- §§ 1 - 19, Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen
- §§ 20 - 39, Zweiter Teil - Aufbau und Organisation der Hochschulen
- §§ 40 - 59, Dritter Teil - Aufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre
- §§ 60 - 75, Vierter Teil - Studierende und Studierendenschaft
- §§ 76 - 90, Fünfter Teil - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen und dienstrechtliche Bestimmungen
- §§ 91 - 100, Sechster Teil - Hochschulmedizin
- §§ 101 - 104, Siebter Teil - Nichtstaatliche Hochschulen
- §§ 105 - 114, Achter Teil - Ergänzende Bestimmungen
- §§ 115 - 121, Neunter Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen
