Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
- Art. 1 - 9, Abschnitt I - Land und Volk
- Art. 10 - 25, Abschnitt II - Der Landtag
- Art. 26 - 36, Abschnitt III - Die Landesregierung
- Art. 37 - 40, Abschnitt IV - Die Gesetzgebung
- Art. 41 - 42, Abschnitt V - Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
- Art. 43 - 44, Abschnitt VI - Die Rechtsprechung
- Art. 45 - 49, Abschnitt VII - Die Verwaltung
- Art. 50 - 57, Abschnitt VIII - Das Haushaltswesen
- Art. 58 - 60, Abschnitt IX - Übergangs- und Schlussbestimmungen
