Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Bundesrecht und Landesrecht
- Schleswig-Holstein
- SHBeamtVG,SH - Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beam...
- §§ 1 - 3, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
- §§ 4 - 19, Abschnitt II - Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- §§ 20 - 31, Abschnitt III - Hinterbliebenenversorgung
- § 32, Abschnitt IV - Bezüge bei Verschollenheit
- §§ 33 - 52, Abschnitt V - Unfallfürsorge
- §§ 53 - 55, Abschnitt VI - Übergangsgeld, Ausgleich
- §§ 56 - 74, Abschnitt VII - Gemeinsame Vorschriften
- §§ 75 - 76, Abschnitt VIII - Sondervorschriften
- §§ 77 - 79, Abschnitt IX - Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 80, Abschnitt X - Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 81, Abschnitt XI - Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren
- §§ 82 - 88, Abschnitt XII - Übergangsvorschriften für vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsfälle ab 1. März 2012
- §§ 89 - 90, Abschnitt XIII - Schlussvorschriften
