Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Bundesrecht und Landesrecht
- Schleswig-Holstein
- MBG Schl.-H.,SH - Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
- Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte(Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Ho...
- §§ 1 - 9, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
- §§ 10 - 38, Abschnitt II - Personalrat
- §§ 39 - 43, Abschnitt III - Personalversammlung
- §§ 44 - 46, Abschnitt IV - Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
- §§ 47 - 61, Abschnitt V - Mitbestimmung des Personalrates
- §§ 62 - 68, Abschnitt VI - Jugend- und Ausbildungsvertretung
- §§ 69 - 74, Abschnitt VII - Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
- §§ 75 - 76, Abschnitt VIII - Vertretung der nichtständig Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
- §§ 77 - 85, Abschnitt IX - Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
- §§ 86 - 87, Abschnitt X - Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
- §§ 88 - 89, Abschnitt XI - Gerichtliche Entscheidungen
- §§ 90 - 97, Abschnitt XII - Schlussvorschriften
