Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- §§ 1 - 3, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
- §§ 4 - 13, Zweiter Teil - Das Grundstück und seine Bebauung
- §§ 14 - 59, Dritter Teil - Bauliche Anlagen
- §§ 60 - 64, Vierter Teil - Die am Bau Beteiligten
- §§ 65 - 89a, Fünfter Teil - Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren
- §§ 90 - 95, Sechster Teil - Ordnungswidrigkeiten, Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften
