Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hoc...
- §§ 1 - 17, Erster Abschnitt - Grundlagen
- §§ 18 - 35, Zweiter Abschnitt - Aufbau und Organisation der Hochschule
- §§ 36 - 37, Dritter Abschnitt - Forschung und Wissens- und Technologietransfer
- §§ 38 - 45, Vierter Abschnitt - Zugang und Einschreibung
- §§ 46 - 59, Fünfter Abschnitt - Studium, Prüfungen, wissenschaftliche Qualifizierung, Weiterbildung
- §§ 60 - 71, Sechster Abschnitt - Hochschulpersonal
- §§ 72 - 75, Siebenter Abschnitt - Studierendenschaft
- §§ 76 - 81, Achter Abschnitt - Hochschulen in freier Trägerschaft
- §§ 82 - 92, Neunter Abschnitt - Klinikum
- §§ 93 - 96, Zehnter Abschnitt - Bestimmungen für einzelne Hochschulen, Schlussbestimmungen
