Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
- §§ 1 - 23, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
- §§ 24 - 29, Zweiter Teil - Schulverfassung
- §§ 30 - 32, Dritter Teil - Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- §§ 33 - 35, Vierter Teil - Schülerinnen und Schüler
- §§ 36 - 44a, Fünfter Teil - Schulpflicht
- §§ 45 - 54, Sechster Teil - Schülervertretung
- §§ 55 - 63, Siebenter Teil - Elternvertretung
- §§ 64 - 68, Achter Teil - Schulträgerschaft
- §§ 69 - 74a, Neunter Teil - Aufbringung der Kosten
- §§ 75 - 81, Zehnter Teil - Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat
- §§ 82 - 83, Elfter Teil - Staatliche Schulbehörden
- §§ 84 - 87, Zwölfter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
