Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
- §§ 1 - 8, I. - Allgemeines
- §§ 8a - 13, II. - Wahlorgane und Wahlehrenämter
- §§ 14 - 29, III. - Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge
- §§ 30 - 31, IV. - Bewerbungen zur Bürgermeister- und zur Landratswahl, Abwahl
- §§ 32 - 35, V. - Wahlhandlung
- §§ 36 - 43, VI. - Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- §§ 44 - 46, VII. - Nachwahl, Wiederholungswahl und einzelne Neuwahl
- §§ 47 - 49, VIII. - Ersatz von Vertretern und Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern
- §§ 50 - 54, IX. - Wahlprüfung und Wahlkosten
- §§ 55 - 57, X. - Anhörung der Bürger, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Einwohnerantrag
- §§ 58 - 65, XI. - Sondervorschriften für die Wahlen in neu zu bildenden Gemeinden und Landkreisen
- §§ 65a - 71, XII. - Schlussvorschriften
