Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA).
- §§ 1 - 5, Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
- §§ 6 - 16, Abschnitt 2 - Studium und Lehre
- §§ 17 - 22, Abschnitt 3 - Hochschulgrade
- §§ 23 - 26, Abschnitt 4 - Forschung
- §§ 27 - 32, Abschnitt 5 - Studierende
- §§ 33 - 53, Abschnitt 6 - Personal der Hochschule
- §§ 54 - 57, Abschnitt 7 - Selbstverwaltung und Staatsverwaltung
- §§ 58 - 65, Abschnitt 8 - Mitgliedschaft und Mitwirkung an der Selbstverwaltung
- §§ 66 - 74, Abschnitt 9 - Organisation der Hochschule
- §§ 75 - 79, Abschnitt 10 - Fachbereiche oder vergleichbare Organisationseinheiten
- §§ 80 - 98, Abschnitt 11
- §§ 99 - 103, Abschnitt 12 - Zentrale Einrichtungen
- §§ 104 - 107, Abschnitt 13 - Errichtung und Anerkennung von Hochschulen
- §§ 108 - 114, Abschnitt 14 - Verwaltung, Haushalt und Steuerung
- §§ 115 - 122, Abschnitt 15 - Allgemeine Übergangsvorschriften
- §§ 123 - 124, Abschnitt 16
- §§ 125 - 126, Abschnitt 17
