Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes(Fachhochsch...
- §§ 1 - 10, Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
- §§ 11 - 15, Kapitel 2 - Mitgliedschaft und Mitwirkung
- §§ 16 - 28a, Kapitel 3 - Organisation
- §§ 29 - 45, Kapitel 4 - Personal
- §§ 46 - 61, Kapitel 5 - Studium, Lehre und Prüfungen
- §§ 62 - 64, Kapitel 6 - Angewandte Forschung
- §§ 65 - 75, Kapitel 7 - Studierende und Studierendenschaft
- §§ 76 - 78, Kapitel 8 - Finanzwesen
- §§ 79 - 81, Kapitel 9 - Staatliche Mitwirkung und Aufsicht
- §§ 82 - 82a, Kapitel 10 - Zusammenwirken der staatlichen Hochschulen
- §§ 83 - 87, Kapitel 11 - (weggefallen)
- §§ 88 - 91, Kapitel 12 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
