Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPVLVO)
- §§ 1 - 2, Abschnitt 1 - Allgemeines
- §§ 3 - 5, Abschnitt 2 - Antragstellung
- §§ 6 - 10, Abschnitt 3 - Quotierung und Verfahrensabläufe
- §§ 11 - 18, Abschnitt 4 - Quoten und Auswahlkriterien der Vergabeverfahren
- § 19, Abschnitt 5 - Auswahl nach einem Dienst aufgrund früherer Zulassung
- §§ 20 - 21, Abschnitt 6 - Verteilung auf die Studienorte
- §§ 22 - 23, Abschnitt 7 - Vergabe von Teilstudienplätzen und Zulassung zu höheren Fachsemestern
- §§ 24 - 25, Abschnitt 8 - Auswahl für konsekutive, postgraduale oder weiterbildende Studiengänge sowie von beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern
- § 26, Abschnitt 9 - Schlussbestimmung
- Anhang
