Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz(Landeswassergesetz - LWG-)
- §§ 1 - 2, Erster Teil - Einleitende Bestimmungen
- §§ 3 - 12, Zweiter Teil - Zuordnung, Einteilung und Eigentum der Gewässer
- §§ 13 - 20, Dritter Teil - Schutz der Gewässer
- §§ 21 - 24a, Vierter Teil - Wasserwirtschaftliche Grundlagen, Bewirtschaftung der Gewässer
- §§ 25 - 43, Fünfter Teil - Benutzung der Gewässer
- §§ 44 - 60, Sechster Teil - Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- §§ 61 - 82, Siebenter Teil - Ausgleich der Wasserführung, Unterhaltung und Ausbau der Gewässer
- §§ 83 - 92, Achter Teil - Sicherung des Hochwasserabflusses
- §§ 93 - 96, Neunter Teil - Gewässeraufsicht
- §§ 97 - 104, Zehnter Teil - Zwangsrechte
- §§ 105 - 109a, Elfter Teil - Behörden, Zuständigkeiten
- §§ 110 - 123b, Zwölfter Teil - Verwaltungsverfahren
- §§ 124 - 127, Dreizehnter Teil - Wasserbuch
- §§ 128 - 129, Vierzehnter Teil - Bußgeldbestimmungen
- §§ 130 - 137, Fünfzehnter Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anhang
