Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Laufbah...
- §§ 1 - 13, Abschnitt I - Einleitende Vorschriften
- §§ 14 - 44, Abschnitt II - Laufbahnbewerber
- §§ 45 - 47, Abschnitt III - Andere Bewerber
- § 48, Abschnitt IV - Fortbildung
- §§ 49 - 66c, Abschnitt V - Besondere Vorschriften für Lehrer an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
- §§ 67 - 78, Abschnitt VI - Besondere Vorschriften für Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
- §§ 79 - 80, Abschnitt VII - Besondere Vorschriften für Beamte der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- §§ 81 - 90, Abschnitt VIII - Übergangs- und Schlussvorschriften
- Anhang
