Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- § 1 NBesG, Geltungsbereich
- § 1a NBesG, Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften
- § 2 NBesG, Besoldungsordnungen
- § 2a NBesG, Besoldung der Professorinnen und Professoren und der hauptamtlichen ...
- § 2b NBesG, Besoldung der Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie ...
- § 3 NBesG, Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes und des...
- § 4 NBesG, Familienzuschlag
- § 5 NBesG, Aufwandsentschädigungen
- § 6 NBesG, Sonstige Geldzuwendungen
- § 7 NBesG, Anrechnung von Sachbezügen
- § 8 NBesG, Jährliche Sonderzahlungen
- § 9 NBesG, Dienstpostenbewertung
- § 10 NBesG, Hauptberuflichkeit
- § 11 NBesG, Einweisung in Planstellen
- § 12 NBesG, Höhe der Besoldung; Vergütung für zusätzliche Arbeit
- § 13 NBesG, Besoldungsrechtlicher Anpassungsausschluss
- § 14 NBesG, Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Ar...
- § 15 NBesG, Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften nach Neuordnung des Lau...
- § 16 NBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 17 NBesG, Zuschlag beim Hinausschieben des Ruhestandes
- § 18 NBesG, Unterrichtsvergütung im Vorbereitungsdienst
- § 19 NBesG, Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen
- § 20 NBesG, Zuordnung von Ämtern auf Zeit im kommunalen Bereich
- § 21 NBesG, Auslandsbesoldung
- § 22 NBesG, Herabsetzung der Anwärterbezüge
- § 23 NBesG, Einstiegsamt im Justizwachtmeisterdienst
- Anhang
