Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V)
- § 1 LPrG M-V, Freiheit der Presse
- § 2 LPrG M-V, Zulassungsfreiheit
- § 3 LPrG M-V, Öffentliche Aufgabe der Presse
- § 4 LPrG M-V, Informationsrecht der Presse
- § 5 LPrG M-V, Sorgfaltspflicht der Presse
- § 6 LPrG M-V, Druckwerke
- § 7 LPrG M-V, Impressum
- § 8 LPrG M-V, Persönliche Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur
- § 9 LPrG M-V, Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen
- § 10 LPrG M-V, Gegendarstellungsanspruch
- § 11 LPrG M-V, Ablieferungspflicht der Verleger und Drucker
- § 12 LPrG M-V, Anordnung der Beschlagnahme
- § 13 LPrG M-V, Voraussetzungen der Beschlagnahme
- § 14 LPrG M-V, Umfang der Beschlagnahme
- § 15 LPrG M-V, Verbreitungsverbot für beschlagnahmte Druckwerke
- § 16 LPrG M-V, Aufhebung der Beschlagnahmeanordnung
- § 17 LPrG M-V, Entschädigung für fehlerhafte Beschlagnahme
- § 18 LPrG M-V, Beschlagnahme zur Beweissicherung
- § 18a LPrG M-V, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch...
- § 19 LPrG M-V, Strafrechtliche Verantwortung
- § 20 LPrG M-V, Strafbare Verletzung der Presseordnung
- § 21 LPrG M-V, Ordnungswidrigkeiten
- § 22 LPrG M-V, Verjährung
- § 23 LPrG M-V, Schlussbestimmungen
