Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studien...
- § 1 VergabeV, Anwendungsbereich
- § 2 VergabeV, Begriffsbestimmungen
- § 3 VergabeV, Frist und Form der Anträge, Ausschluss vom Verfahren
- § 4 VergabeV, Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 5 VergabeV, Quoten im Auswahlverfahren
- § 6 VergabeV, Ablauf des Vergabeverfahrens
- § 7 VergabeV, Auswahl aufgrund früheren Zulassungsanspruchs nach einem Dienst
- § 8 VergabeV, Auswahl nach Wartezeit
- § 9 VergabeV, Auswahl nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführende...
- § 10 VergabeV, Auswahl nach dem Grad der Qualifikation
- § 11 VergabeV, Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 12 VergabeV, Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hochschulzugangs...
- § 13 VergabeV, Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium
- § 14 VergabeV, Ranggleichheit
- § 15 VergabeV, Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen
- § 16 VergabeV, Besondere Bestimmungen für die Vergabe von Studienplätzen in höhe...
- § 17 VergabeV, Besondere Bestimmungen für die Vergabe von Studienplätzen an herv...
- § 18 VergabeV, Besondere Bestimmungen für die Vergabe von Studienplätzen in Stud...
- § 19 VergabeV, Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber, Bescheide
- § 20 VergabeV, Nachrückverfahren
- § 21 VergabeV, Abschluss des Vergabeverfahrens
- § 22 VergabeV, Restvergabeverfahren
- § 23 VergabeV, Bewerbungsfristen für Anträge auf Zulassung außerhalb festgesetzt...
- § 24 VergabeV, Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten
- Anhang
