Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
- §§ 1 - 9, ABSCHNITT I - Allgemeine Vorschriften
- §§ 10 - 50, ABSCHNITT II - Personalrat
- §§ 51 - 55, ABSCHNITT III - Personalversammlung
- §§ 56 - 58, ABSCHNITT IV - Gesamtpersonalrat
- ABSCHNITT V - (aufgehoben)
- §§ 62 - 75, ABSCHNITT VI - Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
- §§ 76 - 91, ABSCHNITT VII - Beteiligung des Personalrats
- § 92, ABSCHNITT VIII - Beteiligung des Gesamtpersonalrats
- §§ 93 - 96, ABSCHNITT IX - Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde
- § 97, ABSCHNITT X - Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- §§ 98 - 99, ABSCHNITT XI - Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen
- §§ 100 - 101, ABSCHNITT XII - Gerichtliche Entscheidungen
- §§ 102 - 105, ABSCHNITT XIII - Schlussvorschriften
