Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- § 1 StrEG, Entschädigung für Urteilsfolgen
- § 2 StrEG, Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
- § 3 StrEG, Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
- § 4 StrEG, Entschädigung nach Billigkeit
- § 5 StrEG, Ausschluss der Entschädigung
- § 6 StrEG, Versagung der Entschädigung
- § 7 StrEG, Umfang des Entschädigungsanspruchs
- § 8 StrEG, Entscheidung des Strafgerichts
- § 9 StrEG, Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
- § 10 StrEG, Anmeldung des Anspruchs; Frist
- § 11 StrEG, Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
- § 12 StrEG, Ausschluss der Geltendmachung der Entschädigung
- § 13 StrEG, Rechtsweg; Beschränkung der Übertragbarkeit
- § 14 StrEG, Nachträgliche Strafverfolgung
- § 15 StrEG, Ersatzpflichtige Kasse
- § 16 StrEG, Übergangsvorschriften
- § 16a StrEG, Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, ei...
- § 17 StrEG (weggefallen)
- § 18 StrEG (weggefallen)
- § 19 StrEG (weggefallen)
- § 20 StrEG (weggefallen)
- § 21 StrEG (weggefallen)
