Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden ...
- § 1 GemHV, Inhalt des Haushaltsplans
- § 2 GemHV, Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen
- § 3 GemHV, Vorbericht
- § 4 GemHV, Gesamtplan
- § 5 GemHV, Einzelpläne
- § 6 GemHV, Allgemeine Grundsätze
- § 7 GemHV, Sammelnachweise
- § 8 GemHV, Verpflichtungsermächtigungen
- § 9 GemHV, Investitionen
- § 10 GemHV, Verfügungsmittel, Deckungsreserve
- § 11 GemHV, Kalkulatorische Kosten
- § 12 GemHV, Durchlaufende Gelder, fremde Mittel
- § 13 GemHV, Weitere Vorschriften für einzelne Einnahmen und Ausgaben
- § 14 GemHV, Erläuterungen
- § 15 GemHV, Grundsätze der Gesamtdeckung, Bildung von Budgets
- § 16 GemHV, Zweckbindung von Einnahmen
- § 17 GemHV, Deckungsfähigkeit
- § 18 GemHV, Übertragbarkeit
- § 19 GemHV, Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
- § 20 GemHV, Anlegen von Rücklagen
- § 21 GemHV, Haushaltsausgleich
- § 22 GemHV, Deckung von Fehlbeträgen
- § 23 GemHV, Finanzplanung und Investitionsprogramm
- § 24 GemHV, Einziehung der Einnahmen
- § 25 GemHV, Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben
- § 25a GemHV, Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 26 GemHV, Ausgaben des Vermögenshaushalts
- § 27 GemHV, Vorschüsse, Verwahrgelder
- § 28 GemHV, Stundung, Niederschlagung, Erlass
- § 29 GemHV, Kleinbeträge
- § 30 GemHV, Nachtragshaushaltsplan
- § 31 GemHV, Haushaltssatzung für zwei Jahre
- § 32 GemHV, Abweichendes Wirtschaftsjahr
- § 33 GemHV, Bestandsverzeichnisse
- § 34 GemHV, Nachweis von Vermögen
- § 35 GemHV, Bestandteile der Jahresrechnung
- § 36 GemHV, Kassenmäßiger Abschluss
- § 37 GemHV, Haushaltsrechnung
- § 38 GemHV, Rechnungsabgrenzung
- § 39 GemHV, Anlagen zur Jahresrechnung
- § 40 GemHV, Sondervermögen, Treuhandvermögen
- § 41 GemHV, Begriffsbestimmungen
- § 42 GemHV, Ausnahmen zur Erprobung von Steuerungsmodellen
- § 43 GemHV, Übergangsbestimmung
- § 44 GemHV, In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
