Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Bundesrecht und Landesrecht
- Brandenburg
- BbgSÜG,BB - Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- §§ 27 - 33, Abschnitt 3 - Geheim- und Sabotageschutz bei nicht öffentlichen Stellen
- § 27 BbgSÜG, Anwendungsbereich
- § 28 BbgSÜG, Zuständigkeit
- § 29 BbgSÜG, Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten
- § 30 BbgSÜG, Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte
- § 31 BbgSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserh...
- § 32 BbgSÜG, Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 33 BbgSÜG, Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten
