Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversamm...
- §§ 1 - 6, Erster Abschnitt - Wahlrecht, Wählbarkeit, Erwerb und Verlust des Sitzes
- §§ 7 - 21, Zweiter Abschnitt - Wahl zum Abgeordnetenhaus
- §§ 22 - 25, Dritter Abschnitt - Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen
- § 26, Vierter Abschnitt - Bestimmungen über die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- §§ 27 - 31, Fünfter Abschnitt - Wahlstatistik, unzulässige Wahlbeeinflussung, Veröffentlichung von Wahlbefragungen und Tätigkeit in den Wahlorganen
- §§ 32 - 32a, Sechster Abschnitt - Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschläge
- §§ 33 - 36, Siebenter Abschnitt - Schlussbestimmungen
