Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebo...
- Art. 1 - 9, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
- Art. 10 - 22, Zweiter Abschnitt - Bayerische Landeszentrale für neue Medien
- Art. 23 - 29, Dritter Abschnitt - Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten, Organisation und Genehmigung von Rundfunkprogrammen
- Art. 30, Vierter Abschnitt - Pilotprojekte, Betriebsversuche
- Art. 31 - 32, Fünfter Abschnitt - Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten
- Art. 33 - 36, Sechster Abschnitt - Kabelanlagen
- Art. 37 - 41, Siebter Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen
