Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
Inhaltsübersicht
- Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
- § 1 AGSGB XII, Träger der Sozialhilfe
- § 2 AGSGB XII, Sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- § 3 AGSGB XII, Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden
- § 4 AGSGB XII, Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
- § 5 AGSGB XII, Vorläufige Hilfeleistung
- § 6 AGSGB XII, Kosten der Sozialhilfe
- § 7 AGSGB XII, Verteilung der Ausgleichsleistungen des Bundes für die Grundsiche...
- § 8 AGSGB XII, Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahr...
- § 9 AGSGB XII, Beteiligung sozial erfahrener Dritter
- § 10 AGSGB XII, Ausschluss der Kostenerstattung
