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Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
Bundesrecht
Titel: Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BPolBG
Gliederungs-Nr.: 2030-6
Normtyp: Gesetz

Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften2
Laufbahnen; Verordnungsermächtigung3
Polizeidienstunfähigkeit4
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze5
 6
  
Abschnitt II 
Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei 
  
Ausbildung7
Versetzung8
Stellenvorbehalt9
Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung10
Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen11
Erstattung der Kosten eines Studiums12
Erstattung der Kosten einer Fortbildung12a
  
Abschnitt III 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)13
Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften14
Verwaltungsvorschriften15
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357)