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Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Bundesrecht
Titel: Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BKleingG
Gliederungs-Nr.: 235-12
Normtyp: Gesetz

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Begriffsbestimmungen1
Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit2
Kleingarten und Gartenlaube3
  
Zweiter Abschnitt 
Kleingartenpachtverhältnisse 
  
Kleingartenpachtverträge4
Pacht5
Vertragsdauer6
Schriftform der Kündigung7
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist8
Ordentliche Kündigung9
Kündigung von Zwischenpachtverträgen10
Kündigungsentschädigung11
Beendigung des Kleingartenpachtvertrages bei Tod des Kleingärtners12
Abweichende Vereinbarungen13
  
Dritter Abschnitt 
Dauerkleingärten 
  
Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland14
Begründung von Kleingartenpachtverträgen durch Enteignung15
  
Vierter Abschnitt 
Überleitungs- und Schlussvorschriften 
  
Überleitungsvorschriften für bestehende Kleingärten16
Überleitungsvorschrift für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit17
Überleitungsvorschriften für Lauben18
Stadtstaatenklausel19
Aufhebung von Vorschriften20
(weggefallen)21
Inkrafttreten22