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Bremisches Sparkassengesetz
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Sparkassengesetz
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: SparkG,HB
Gliederungs-Nr.: 762-a-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Sparkassengesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 2005 (Brem.GBl. S. 555, 2006 S. 104)

Geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (Brem.GBl. S. 335)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Rechtsnatur1
(weggefallen)1a
Haftung der Sparkasse, Trägerschaft2
Aufgaben3
Stammkapital3a
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft3b
Verschmelzung3c
Auflösung4
Sparkassenverordnung5
Satzung6
Sparkassenzweckverband7
Mitgliedschaft in einem Sparkassen- und Giroverband8
  
Abschnitt 2 
Verwaltung der Sparkassen 
  
Organe9
Zusammensetzung des Verwaltungsrates10
Ausschließungsgründe11
Aufgaben des Verwaltungsrates12
Beschlussfassung13
Versagung der Ausführung von Beschlüssen14
Vorstand15
Zuständigkeit des Vorstandes16
Mitarbeiter17
Verpflichtungserklärungen18
Schweigepflicht19
Mitwirkungsverbot20
  
Abschnitt 3 
Rechnungslegung, Prüfung und Entlastung 
  
Geschäftsjahr21
Jahresabschluss und Entlastung22
Anforderungen an die Prüfungsstelle22a
Jahresüberschuss23
  
Abschnitt 4 
Staatsaufsicht 
  
Aufsichtsbehörde24
Befugnisse der Aufsichtsbehörde25
  
Abschnitt 5 
Schlussvorschriften 
  
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln26
Haftung der Träger ab dem 19. Juli 200526a
Übergangsregelungen27
In-Kraft-Treten28