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Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremUVPG
Gliederungs-Nr.: 790-a-3
Normtyp: Gesetz

Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (Brem.GBl. S. 47)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 1 des Gesetzes vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 421)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung1
Federführende Behörde2
Unterrichtung der Öffentlichkeit3
Einbeziehung und Ausschluss von Vorhaben4
Übergangsvorschrift5
  
Liste der UVP-pflichtigen VorhabenAnlage 1
Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"Anlage 2
1

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).