Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremKrhG
Gliederungs-Nr.: 2128-b-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)

Vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 252)

Außer Kraft am 5. Dezember 2020 durch § 46 Satz 2 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1444) (1)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Ziele2
Sicherstellung der Krankenhausversorgung3
  
Zweiter Abschnitt 
Krankenhausplan 
  
Ziele und Inhalte des Krankenhausplans4
Aufnahme in den Krankenhausplan5
Mitwirkung der Beteiligten6
Rücknahme und Widerruf der Aufnahme in den Krankenhausplan7
  
Dritter Abschnitt 
Krankenhausförderung 
  
Allgemeine Förderungsbestimmungen8
Investitionsprogramm9
Pauschale Investitionsförderung10
Pauschale Förderung kurzfristiger Anlagegüter11
Nutzung von Anlagegütern12
Anlauf- und Umstellungskosten sowie Grundstückskosten13
Ausgleich für Eigenmittel14
Ausgleichszahlung bei Schließung oder Umstellung auf andere Aufgaben15
Sicherung der Zweckbindung und Nebenbestimmungen16
Widerruf von Bescheiden, Erstattung und Verzinsung17
Verwendungsnachweis18
Ermächtigungsgrundlagen19
  
Vierter Abschnitt 
Grundsätze der Krankenhausbehandlung 
  
Leistungspflicht der Krankenhäuser20
Rechte von Patientinnen und Patienten21
Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf22
Aufgaben des Krankenhausträgers23
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher24
Zusammenarbeit der Krankenhäuser25
Zusammenarbeit der Berufsgruppen26
Großschadensereignisse27
  
Fünfter Abschnitt 
Qualitätssicherung 
  
Qualitätssicherung, Facharztstandard28
Einhaltung der Hygienegrundsätze29
  
Sechster Abschnitt 
Rechtsaufsicht 
  
Rechtsaufsicht30
Maßnahmen der Rechtsaufsicht31
Unerlaubte Zuweisung gegen Entgelt32
  
Siebter Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten33
  
Achter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelungen34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten35
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 45 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1444)