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Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatSchG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatSchG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremNatSchG
Gliederungs-Nr.: 790-a-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatSchG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2006 (Brem.GBl. S. 211)

Außer Kraft am 8. Mai 2010 durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege1
Allgemeine Pflicht2
Biotopverbund2a
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft2b
Begriffsbestimmungen3
Vertragliche Vereinbarungen3a
  
Abschnitt 2 
Landschaftsplanung und Umweltbeobachtung 
  
Aufgaben der Landschaftsplanung, allgemeine Vorschriften4
Inhalte der Landschaftsplanung5
Aufstellung des Landschaftsprogramms6
Aufstellung der Landschaftspläne7
Zusammenwirken der Länder bei der Planung8
Übergangsvorschrift9
Umweltbeobachtung10
  
Abschnitt 3 
Allgemeine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
  
Eingriffe in Natur und Landschaft11
Verfahren im allgemeinen12
Verfahren bei Eingriffen auf Grund von Fachplänen13
Verfahren bei Eingriffen durch Behörden14
Verfahren der Beteiligung von Behörden des Bundes15
Duldungspflicht16
Pflegepflicht17
  
Abschnitt 4 
Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft 
  
Allgemeine Vorschriften18
Naturschutzgebiete19
Biosphärenreservate19a
Naturparke19b
Nationalparke19c
Landschaftsschutzgebiete20
Naturdenkmale21
Geschützte Landschaftsbestandteile22
Schutz bestimmter Biotope22a
Schutz von Gewässern und Uferzonen22b
Verfahren23
Naturschutzbuch24
Einstweilige Sicherstellung25
Kennzeichnung und Bezeichnungen26
  
Abschnitt 4a 
Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" 
  
Allgemeine Vorschriften26a
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäische Vogelschutzgebiete26b
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Plänen und Projekten, Ausnahmen26c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften26d
  
Abschnitt 5 
Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten 
  
Aufgaben des Artenschutzes27
Allgemeine Vorschriften für den Arten- und Biotopschutz28
Artenschutzprogramm29
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen30
Kennzeichnung; Schutz von Bezeichnungen31
Tiergehege32
Haltung von Wildtieren in Zoos, Bezeichnungen32a
Ausnahmen33
  
Abschnitt 6 
Erholung in Natur und Landschaft 
  
Betreten von Wald und Flur34
Öffentliche Grünanlagen34a
Bereitstellung von Grundstücken35
  
Abschnitt 7 
Vorkaufsrecht, Enteignung, Eigentumsbindung, Entschädigung 
  
Vorkaufsrecht36
Enteignung37
Eigentumsbindung, Entschädigung38
  
Abschnitt 8 
Organisation 
  
Aufgaben der Behörden und öffentlichen Stellen, Umweltbildung39
Naturschutzbehörden40
Beiräte41
Naturschutzwacht42
Mitwirkung von Vereinen43
Rechtsbehelfe von Vereinen44
Mitteilungs- und Zustellungsverfahren45
(weggefallen)46
Untersuchungen47
Ausnahmen, Befreiungen48
Datenverarbeitung48a
  
Abschnitt 9 
Ordnungswidrigkeiten, Geldbuße, Einziehung 
  
Ordnungswidrigkeiten49
Geldbuße50
Einziehung51
Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde52
  
Abschnitt 10 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)53
Aufhebung von Rechtsvorschriften54
Überleitungsvorschriften55
(weggefallen)56
(weggefallen)57
(In-Kraft-Treten)58
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 42 des Gesetzes vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315)