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Bremisches Abwasserabgabengesetz (BremAbwAG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Abwasserabgabengesetz (BremAbwAG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremAbwAG
Gliederungs-Nr.: 2129-f-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Abwasserabgabengesetz (BremAbwAG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1989 (Brem.GBl. S. 267)

Zuletzt geändert durch Nummer 2c in Verbindung mit Anlage 3 der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Bewertungsgrundlage 
  
Minderung der Schadeinheiten bei Nachklärteichen (zu § 3 Abs. 3 des Abwasserabgabengesetzes)1
  
Zweiter Teil 
Ermittlung der Schädlichkeit 
  
Vorbelastung (zu § 4 Abs. 3 des Abwasserabgabengesetzes)2
Abgabe für Niederschlagswasser(zu § 7 des Abwasserabgabengesetzes)3
  
Dritter Teil 
Abgabepflicht, Abwälzbarkeit 
  
Abgabepflicht für Dritte (zu § 9 Abs. 2 und 3 des Abwasserabgabengesetzes)4
Abwälzbarkeit der Abwasserabgabe (zu § 9 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes)5
Verrechnung (zu § 10 Abs. 3 des Abwasserabgabengesetzes)6
  
Vierter Teil 
Festsetzung und Erhebung der Abgabe 
  
Erfassung der Angabepflichtigen, Erklärungspflicht (zu § 11 des Abwasserabgabengesetzes)7
Zuständige Behörde und ihre Aufgaben8
Festsetzung der Abgabe, Fälligkeit9
Festsetzungsverfahren10
  
Fünfter Teil 
Verwendung der Abgabe 
  
Verwendung, Verwaltungsaufwand (zu § 13 des Abwasserabgabengesetzes)11
  
Sechster Teil 
Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten12
Einschränkung von Grundrechten13
(weggefallen)14
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.