Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Bundesrecht
Titel: Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BrStV
Gliederungs-Nr.: 612-7-10
Normtyp: Rechtsverordnung

Branntweinsteuerverordnung (BrStV)

Vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104)

Außer Kraft am 1. April 2010 durch Artikel 9 Absatz 4 Nummer 2 der Verordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262) (1)

Auf Grund des § 130 Abs. 6, § 131 Abs. 3, § 132 Abs. 4, § 134 Abs. 3, § 135 Abs. 3, § 137 Abs. 4, § 139 Abs. 4, § 140 Abs. 4, § 141 Abs. 8 und 9, § 143 Abs. 6, § 144 Abs. 5, § 146 Abs. 7, § 147 Abs. 2, § 148 Abs. 4, § 149 Abs. 2 und § 151 Abs. 5 des Gesetzes über das Branntweinmonopol in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150) eingefügt worden sind, sowie des § 212 Abs. 1 der Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Inhaltsübersicht§§
  
Zu § 130 des Gesetzes 
  
Brennwein1
  
Zu § 131 Abs. 1, § 137 Abs. 4 des Gesetzes 
  
Feststellung der Alkoholmenge2
  
Zu den §§ 134, 135, 137, 149 des Gesetzes 
  
Offenes Branntweinlager3
Verschlusslager4
Einrichtung des Branntweinlagers5
Lagergefäße6
Antrag auf Erlaubnis7
Erteilung der Erlaubnis8
Leistung der Branntweinlagersicherheit9
Änderung von Verhältnissen10
Einlagerung, Auslagerung bei Verschlußlagern11
Aufnahme von Abfindungsbranntwein12
Belegheft, Buchführung13
Aufnahme von Rückwaren und anderen Waren14
Proben15
Steueranmeldung16
Bestandsaufnahme im Branntweinlager17
Fehlmengen durch Schwund18
Untergang, Vernichtung19
Vergällter Lagerbranntwein, Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen20
Einstellung und Ruhen des Betriebes21
Anderweitige Nutzung des Branntweinlagers22
Erlöschen, Fortbestand der Erlaubnis23
  
Zu den §§ 132, 135, 139 des Gesetzes 
  
Allgemeine Verwendungserlaubnis24
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung25
Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis, Erlaubnisschein26
Belegheft, Buchführung27
Lagerung, Bestandsaufnahme28
Abweichende Verwendung29
Vergällung30
Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen31
Vollständig vergällter Branntwein32
Erlaubnis nach § 139 Abs. 3 des Gesetzes, Buchführung33
Steuerverfahren34
Besteuerung bei zweckwidriger Abgabe oder Verwendung35
  
Zu § 140 des Gesetzes 
  
Versand unter Steueraussetzung im Steuergebiet36
Versand im Steuergebiet im Anschluß an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr37
Versand unter Steueraussetzung im Steuergebiet in besonderen Fällen38
  
Zu § 141 des Gesetzes 
  
Innergemeinschaftliches Steuerversandverfahren39
Leistung der Versandsicherheit40
Berechtigter Empfänger41
Rücksendung unversteuerter Erzeugnisse durch den berechtigten Empfänger41a
Beauftragter42
  
Zu den §§ 141, 142 des Gesetzes 
  
Ausfuhr von Erzeugnissen unter Steueraussetzung43
  
Zu § 143 des Gesetzes 
  
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung44
  
Zu § 144 des Gesetzes 
  
Verbringen aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten45
  
Zu § 145 des Gesetzes 
Verbringen zu privaten Zwecken45a
  
Zu § 146 des Gesetzes 
  
Versandhandel, Beauftragter46
  
Zu § 147 des Gesetzes 
  
Erzeugnisse aus Drittländern47
  
Zu § 148 des Gesetzes 
  
Verbringen von Erzeugnissen des freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten, Steuerentlastung48
  
Zu § 150 Nr. 3 des Gesetzes 
Transitverkehr mit Erzeugnissen des freien Verkehrs48a
  
Zu § 151 des Gesetzes und § 212 der Abgabenordnung 
  
Anmeldung im Rahmen der Steueraufsicht49
Probenentnahme50
  
Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung 
  
Kleinbetragsregelung50a
  
Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung 
  
Ordnungswidrigkeiten51
In-Kraft-Treten52
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 62 der Verordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3280)